Im Zuge der ab 01.04.2007 in Kraft tretenden Gesundheitsreform sind ab diesem Zeitpunkt Eltern-Kind-Kuren Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, d.h. die Genehmigung einer solchen Kur ist nicht mehr ins belieben der Krankenkassen gestellt!!!
Wer also eine Mutter-Kind-Kur abgelehnt bekam, obwohl die Ärzte diese befürwortet hatten, sollte einfach ab April nochmal einen Antrag stellen. Damit erübrigt sich also ein zeitaufwändiges Widerspruchsverfahren.
Diese Info habe ich eben gelesen und denke, ich sollte sie euch allen nicht vorenthalten.
Neu ab 01. April 2007!!!
Moderator: Moderatoren